Kooperation mit Umweltbundesamt als Betreiber des Biokraftstoffregisters (elNa)
Die nationale Umsetzung der Europäischen Richtlinie zur Förderung Erneuerbarer Energieträger (2009/28/EG) findet sich in der Verordnung über landwirtschaftliche Ausgangsstoffe für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe (250.VO/2010) und der Kraftstoffverordnung 2012 wieder. Über die Kraftstoffverordnung wurde das Umweltbundesamt (UBA) mit der Führung eines nationalen Biokraftstoffregisters (elNa – elektronisches Nachhaltigkeitsregister) betraut.
Um jegliche Art von Doppelzählung von Biomethan zu vermeiden, haben sich UBA und AGCS, zum Ziel gesetzt, einen Informationsaustausch über die Nutzung österreichischer Biomethanvolumina im Verkehrssektor zu etablieren. Eine solche Kooperation war zum Zeitpunkt der Erstellung einzigartig in Europa.
Mit dieser Kooperation können UBA und AGCS gewährleisten, dass keine Biomethanvolumina in Österreich mehrfach gezählt bzw. erfasst werden. Zu diesem Zweck haben beide Parteien eine Vereinbarung, mit dem Ziel des Informationsaustausches über die Nutzung von Biomethan im Sinne der Biokraftstoffverordnung geschlossen. Alle notwendigen organisatorischen Prozesse wurden etabliert sowie die zugrundeliegenden technischen Prozesse vorbereitet.
Damit ist für den Fall, dass Biomethanvolumina im Rahmen der Verwendung als Biokraftstoff im Sinne der Kraftstoffverordnung 2012 beim Umweltbundesamt eingetragen wurden, die Überprüfung der Stilllegung dieser Mengen möglich. Das Umweltbundesamt hat über eine Kommunikationsschnittstelle die Möglichkeit festzustellen, ob die Biomethanvolumina im AGCS Biomethan Register Austria stillgelegt wurden.
Lesen Sie mehr über das elektronisches Nachhaltigkeitsregister für Biokraftstoffe hier.