Biomethanproduzenten

Die Teilnahme am Register ist für Biomethananlagenbetreiber freiwillig. AGCS stellt Nachweise für ins Netz eingespeiste Biomethanmengen, unter Berücksichtigung von Additiven (Propan), aus. Diese können vom Biomethanproduzenten transferiert werden. Die Ökostromförderung für eingespeistes Biomethan, das Konzept der Nachweise und deren Übertragbarkeit, sowie ein komfortables, sicheres IT-System, sollen die Biomethanbranche bei der Entwicklung und Vermarktung des Produktes Biomethan unterstützen.

Das Biomethan Register Austria interveniert nicht in bestehende Vertragsverhältnisse. Bilaterale Vertragsverhältnisse zwischen Biomethananlagenbetreibern und Biomethanabnehmern (Gasversorgern,...) werden im Biomethan Register Austria nicht verzeichnet. Es steht den Vertragsparteien offen aufgrund der ausgestellten Nachweise ihre Vertragsverhältnis neu zu gestalten oder beizubehalten.

Varianten der Vermarktbarkeit des Biomethans:

  1. Der Nachweis wird gemeinsam mit dem Gas vermarktet
  2. Der Nachweis wird getrennt vom physischen Biomethanfluss an einen Dritten vermarktet


Im ersten Fall wird der Biomethanpreis zur Verrechnung gelangen. Im zweiten Fall wird das Gas zu einem Marktpreis sowie der Nachweis zu einem Marktpreis (Differenz Biomethanpreis-Marktpreis Gas) getrennt verkauft.