Registerauszüge

Biomethannachweise werden nach der Biomethanproduktion und -einspeisung erstellt, sind elektronische Dokumente und können somit nur auf Konten des Registersystems verbucht werden. Durch die Stilllegung ist eine weitere Disposition (Transfer) der Nachweise ausgeschlossen. Die Ausstellung von Stilllegungsnachweisen wird zum Beweis der Verwertung des Biomethans durch den Registerführer durchgeführt. Der Inhaber der Nachweise kann sich Registerauszüge für stillgelegte Nachweise im System anzeigen lassen. Diese Stilllegungsnachweise können jederzeit auf Anfrage von Marktteilnehmern durch den Registerführer in Papierform als Registerauszüge zur Verfügung gestellt werden.

Die Registerauszüge dokumentieren die Existenz der Originalnachweise und die Tatsache deren Stilllegung für den Nutzer und für mögliche Dritte, insbesondere zum Jahresbericht, Wirtschaftsprüfung, Biomethanbetankungen, Beantragung von gesetzlichen Erstattungen und Vergütungen etc.

Der Registerauszug enthält alle wesentlichen Informationen des originalen Biomethannachweises zu:

  • Produktionsanlage des Biomethans (Attribute Level 1)
  • Energiemenge des Biomethans, welches im entsprechenden Biomethannachweis dokumentiert wurde (Attribute Level 2)
  • Einspeisestelle, Einspeisemonat und Produktionsperiode (Attribute Level 2)
  • eine Auflistung der dokumentierten Eigenschaften der Biomethanmenge (Attribute Level 3)

Ein Muster des Registerauszugs finden Sie hier.

Die Gültigkeit eines Biomethanregister-Auszuges kann jederzeit durch folgendes Verfahren geprüft werden. Durch Bekanntgabe der Auszugnummer an info@biomethanregister.at kann der Registerführer die Gültigkeit des Nachweises eruieren.