Verpflichtung und Motivation
Gesetzliche Verpflichtung für ein Biomethannachweisregister
Mit der Änderung des Ökostromgesetzes 2012 übernimmt der Bilanzgruppenkoordinator Verantwortung für die monatliche Ausstellung von Bestätigungen mit einer eindeutigen Identifizierungskennung über ins Erdgasnetz eingespeiste Biomethanmengen. Das Original des Gesetzestextes des § 21 Abs. 1 ÖSG 2012 lautet: "Der Bilanzgruppenkoordinator gemäß GWG hat für die Ökostromabwicklungsstelle und auf deren Rechnung monatlich Bestätigungen mit einer eindeutigen Identifizierungskennung über die eingespeisten Biogasmengen auszustellen."
Motivation für ein sicheres und transparentes Dokumentationssystem für erneuerbare Gase
Biomethan ist ein Energiemultitalent, basiert auf einer etablierten Produktionstechnologie und kann in vielen unterschiedlichen Bereichen (Strom, Wärme, Kraftstoff) zur Erreichung der Klimaziele eingesetzt werden. Aufgrund der Ökostromförderung blieb die Ökostromeinspeisung von Biogasanlagen und Biomethan-verstromenden Anlagen vorerst der vorherrschende business case für die rund 300 österreichischen Biogas- und 15 Biomethananlagen.
Biomethan, welches ins Erdgasnetz an einer Stelle eingespeist wird, kann an einer beliebig anderen Stelle des Verteilergebietes entnommen werden und für unterschiedliche Verwertungszwecke zum Einsatz gelangen, wie insbesondere zur Ökostromerzeugung. Die Nutzung der Gasinfrastruktur ermöglicht eine lokale Entkoppelung von Einspeisung und Entnahme, wodurch Biomethan allen Endkonsumenten verfügbar gemacht wird. Die Biomethanmengen sind wie alle anderen eingespeisten Mengen Bestandteil des Bilanzgruppenmodells und werden daher im Clearingsystem des Bilanzgruppenkoordinators geführt.
Die Erzeugung von Strom aus ins Erdgasnetz eingespeistem Biomethan wird, vorausgesetzt die gesetzlichen Kriterien (§ 21 ÖSG 2012) sind erfüllt, als Ökostrom von der Ökostromabwicklungsstelle gefördert. Grundlage dieser Förderung sind die Biomethannachweise, welche der Bilanzgruppenkoordinator für eingespeiste Biomethanmengen ausstellt.
Das Bilanzgruppensystem des Bilanzgruppenkoordinators AGCS schafft die Grundvoraussetzung für das Biomethan Register Austria. Datengrundlage sind hierfür die von den Bilanzgruppenkoordinatoren AGCS und A&B im Stunden-Raster verzeichneten eingespeisten Biomethanmengen je Anlage, wodurch das Biomethan Register Austria alle Verteilergebiete in Österreich abdecken kann. Vor die Aufgabe gestellt, ein Nachweissystem entsprechend der gesetzlichen Grundlage für die Ökostromabwicklung zur Verfügung zu stellen und angesichts der Bedürfnisse der Biomethanbranche entschied sich AGCS für ein IT-gestütztes, in der Abwicklung sicheres, zukunftsweisendes System, welches seit Juli 2012 in Betrieb ist und sich großer Unterstützung durch die Marktteilnehmer erfreut.
Initiativen zur Etablierung eines sicheren und transparenten Biomethanmarktes
Vor allem der Einsatz von Biomethan als nachhaltiger Biokraftstoff birgt ein enormes Potential zur Einsparung von Treibhausgasemissionen. Über die Kraftstoffverordnung wurde die Umweltbundesamt GmbH mit der Führung eines nationalen Biokraftstoffregisters (elNa – elektronisches Nachhaltigkeitsregister) betraut. Die Registerführer UBA und AGCS sind eine Kooperationsvereinbarung zum Informationsaustausch über die Nutzung von Biomethan im Sinne der Biokraftstoffverordnung eingegangen, um jegliche Art von Doppelzählung von Biomethan auszuschließen.
Auch um Doppelzählungen von Biomethanmengen, die im Sinne des § 130 des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 zur Gaskennzeichnung zum Einsatz kommen, zu vermeiden, trifft AGCS die notwendigen technischen und organisatorischen Vorbereitungen.
Die ausgestellten Nachweise sind keine Herkunftsnachweise gemäß §81 EAG und können daher nicht als solche zum Zweck der Gaskennzeichnung gemäß Gaskennzeichnungsverordnung 2019 idgF, BGBl. II Nr. 275/2019 (GKenV 2019) verwendet werden.
Die Herkunftsnachweise werden einzig durch die Regulierungsbehörde E-Control ausgestellt.
Österreichische Biomethanproduzenten sind zunehmend daran interessiert, ihr Produkt international zu vermarkten. Andererseits steigt mit der Nachfrage nach erneuerbaren Gasen auch das Interesse ausländische Biomethannachweise zu importieren. Durch die Kooperationsvereinbarung mit dem Biogasregister Deutschland, betrieben durch dena, die Deutsche Energie Agentur, wurde 2016 der Grundstein für europaweite Vermarktungsmöglichkeiten von Biomethan gelegt. Als Vorstandsmitglied des europäischen Verbandes ERGaR aisbl, European Renewable Gas Registry, gestaltet AGCS aktiv die Etablierung des europaweiten Biomethanmarktes mit.