Regelwerk

Mit Wiederverlautbarung des Ökostromgesetzes (ÖSG 2012) und Inkrafttreten desselben am 01.07.2012 hat der österreichische Bundesgesetzgeber die Rahmenbedingungen für den Einsatz von Biomethan zur Strom- und Wärmeproduktion in Österreich einer Neuregelung unterzogen.

Neben einer Vor-Ort-Verstromung des Biomethans ist explizit die Möglichkeit vorgesehen, Biomethan auf Erdgasqualität aufzubereiten und in das Erdgasnetz einzuspeisen. Durch Handel, Entnahme und Nutzung des Biomethans anderenorts zur Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen lässt sich für den daraus produzierten Strom ebenfalls eine Ökostromförderung erlangen.
Voraussetzung für den Förderungsanspruch ist ein Nachweis der Herkunft des eingesetzten Biomethans. Die Ökostromabwicklungsstelle (www.oem-ag.at) fordert einen qualitätsgeprüften Nachweis als Voraussetzung für die Förderung. Die Gaswirtschaft ist an einem qualitätsgeprüften Nachweis interessiert.

Das Biomethan Register Austria stellt deshalb für jeden registrierten Marktteilnehmer Nachweise über Energiemenge, Qualität und Herkunft des von ihm in das Erdgasnetz eingespeisten Biomethans aus. Mit Stilllegung eines Biomethannachweises kann der Marktteilnehmer eine schriftliche Bestätigung (Stilllegungsnachweis) über die Stilllegung desselben beim Registerführer beantragen, welche die Eigenschaften des entsprechenden Nachweises, dessen Eigentümer und weitere Informationen enthalten. Ein Muster dieser Bestätigung finden Sie unter folgendem Link: Download Muster Stilllegungsnachweis.

Um eine effiziente und verlässliche Dokumentation von Biomethan sicherzustellen und einen österreichweiten Handel von Biomethan zu ermöglichen, ist ein von den Marktakteuren akzeptierter Dokumentationsprozess erforderlich. Die transparente Abbildung und sichere Abwicklung der Eigentumsübergänge werden durch das Biomethan Register Austria ermöglicht.
Die rechtlichen Grundlagen für das Nachweissystem sind durch das Ökostromgesetz gelegt.
Details zum Registersystem und den entsprechenden Biomethannachweisen sowie den zugrundeliegenden Abwicklungsprozessen sind Bestandteil des Regelwerks und der Verträge.

Der rechtliche Rahmen für die Einspeisung von Biomethan, die dezentrale Nutzung desselben und die Dokumentation durch schriftliche Nachweise (Biomethannachweise), wird durch europäische und nationale Rechtsgrundlagen gebildet. Im Folgenden können diese eingesehen werden.