Registernutzer/Händler
Als Registernutzer können sich alljene registrieren lassen, die Interesse an der Vermarktung von Biomethannachweisen haben. Die Rolle des Registernutzers/Händlers deckt alle sonstigen Nutzer des Registers, welche Interesse an der Vermarktung von Biomethannachweisen haben und nicht Biomethananlagenbetreiber, Biomethanverstromungsanlagenbetreiber oder Gutachter sind, ab.
Eigentümer von Biomethannachweisen können Nachweise von deren Konto auf ein anderes Konto im Register übertragen. Der Transfer muss vom neuen Eigentümer (Käufer) innerhalb von 48h ab Transaktionsstart, im Register bestätigt werden.
Der Handel mit Biomethannachweisen und die eventuell damit verbundene finanzielle Abgeltung finden außerhalb des Registers statt, da das Register keine marktplatzrelevanten Informationen enthalten darf. Im Register wird lediglich der Eigentumsübergang der Nachweise aufgezeichnet.
Abwicklung Biomethantransfer
Im ersten Schritt einigen sich die betroffenen Marktteilnehmer auf die jeweilige Energiemenge und den entsprechenden Preis. Die Preisinformation wird im Biomethan Register nicht abgebildet und ist AGCS nicht bekannt.
Im nächsten Schritt startet der Verkäufer die entsprechende Transaktion, indem er das Konto des Handelspartners und die entsprechende Energiemenge (auf den zu verkaufenden Nachweisen vermerkt) bekannt gibt.
Danach ist eine aktive Bestätigung des Transfers durch den neuen Eigentümer (Käufer) im Biomethan Register erforderlich, andernfalls wird die gestartete Transaktion nach 48 Stunden automatisch rückabgewickelt.
Im letzten Schritt werden die gekauften Nachweise auf dem entsprechenden Konto des Käufers gutgeschrieben. Käufer und Verkäufer können sich danach, mittels Login von der erfolgreich abgeschlossenen Durchführung des Transfers überzeugen.