Nachweisführung
Der Ablauf der Nachweisführung im Biomethan Register im Überblick
- Jede einspeisende Biomethananlage ist beim Bilanzgruppenkoordinator registriert.
- Ein Biomethanproduzent speist das produzierte und aufbereitete Biomethan in das Erdgasnetz ein.
- Der Netzbetreiber misst die Einspeisemenge und übermittelt den Messwert im Rahmen des Clearings am Monatsende an den Bilanzgruppenkoordinator.
- Der Bilanzgruppenkoordinator als Registerführer nutzt diese Daten für das Clearing aber auch darüber hinaus auch, um die entsprechende Energiemenge des Biomethans zu dokumentieren und auf Biomethannachweisen für den Anlagenbetreiber auszustellen.
- Diese Generierung von Nachweisen findet im Folgemonat der Produktionsperiode nach dem Clearing des Bilanzgruppenkoordinators statt. Dabei werden Additive (z.B.: Propan) berücksichtigt, da nur Netto-Energiemengen des erneuerbaren Biomethans ausgestellt werden.
- Die elektronischen Nachweise können im System des Biomethan Registers zwischen den Teilnehmern, unabhängig des Prüfstatus, transferiert werden.
- Ein Gutachter (Sachverständiger) prüft Anlage und Produktion und bestätigt die Menge, das Eigenschaftsprofil und die Herkunft des Biomethans im Biomethan Register. Diese Prüfung erfolgt in Abhängigkeit von einer etwaigen Förderstelle.
- Als Grundlage der Ökostromförderung müssen begutachtete Nachweise von den Verstromungsanlagenbetreibern (KWK) auf das Konto der Ökostromabwicklungsstelle transferiert werden. Siehe dazu Regelungen in den Verträgen der Ökostromabwicklungstelle OeMAG.
- Verbraucher, die Nachweise erworben haben, legen diese Nachweise nach eigenem Ermessen nach Verwertung des entsprechenden Biomethans still, und entziehen diese somit endgültig der Registerdatenbank und damit dem Energiemarkt.
- Nach Stilllegung erhält der Eigentümer des Nachweises vom Registerführer AGCS auf Anfrage eine Bestätigung der Stilllegung (Stilllegungsnachweis), welche für die Berichterstattung durch den Verbraucher - insbesondere zum Jahresbericht, Wirtschaftsprüfung, Biomethanbetankungen, Beantragung von gesetzlichen Erstattungen und Vergütungen etc. - herangezogen werden kann.
Ein Muster des Registerauszugs finden Sie hier.